Richt- und Orientierungswerte in Deutschland

In Deutschland wurden von der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und dem Ausschuss für Innenraumrichtwerte AIR (ehem. Ad-hoc Arbeitsgruppe) Innenraumrichtwerte veröffentlicht, die auch im Behördenverfahren eingesetzt werden.

Bei Überschreitung von Richtwert II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da bei Daueraufenthalt in diesen Räumen eine gesundheitliche Gefährdung vorliegt. Bei Überschreitung von Richtwert I sind bei lebenslanger Exposition allein durch den Luftpfad gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen. Eine Überschreitung des Richtwertes I ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, hygienisch unerwünschten Belastung verbunden.Es existieren weiters deutsche Orientierungswerte für "Gesamt VOC" bzw. TVOC (total volatile organic compounds) sowie für zahlreiche einzelne Substanzen und Substanzklassen.

Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) hat Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Schadstoffe im Hausstaub veröffentlicht.

 

Bei diesem statistisch abgeleiteten Bewertungskonzept werden Referenzwerte gebildet. Hierbei wird aus einer größeren Zahl von repräsentativen Untersuchungen eine "übliche, durchschnittlich existierende" Schadstoffbelastung der Innenraumluft ermittelt und als "normal" definiert. Häufig wird das sogenannte 90. oder 95. Perzentil als Konzentrationsschwelle genannt, die bei Überschreiten auf eine unübliche Belastung hinweist. Eine gesundheitliche Bewertung kann mit diesen Referenzwerten nicht erfolgen.

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