OIB-Richtlinien und Bauordnung

Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die rechtliche Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten und wurde in allen Bundesländern umgesetzt. Technische Detailbestimmungen werden auf Dokumente ausgelagert, die keine Rechtsvorschriften im engeren Sinne sind, sondern auf die in den Rechtsvorschriften verwiesen wird.

 

 

Für den Innenraumbereich sind vor allem dieOIB-Richtlinie 3: Hygiene, Gesundheit & Umweltschutz, Ausgabe 2019 und dieErläuterungen dazu relevant.

Die OIB-Richtlinie 3 enthält allgemeine Vorgaben für Schadstoffbelastungen in Innenräumen, Lüftung und Radon. In den Erläuterungen werden (sehr eingeschränkte) Hinweise zur praktischen Durchführung gegeben.

 

Die OIB-Richtlinien wurden 2007 unter Anwesenheit der Vertreter aller Bundesländer einstimmig beschlossen. Sie basieren auf den Beratungsergebnissen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz zur Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB entsprechend dem Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz koordiniert.

 

Die noch in der Ausgabe 2015 enthaltenen praktischen Verweise auf die Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft des BMNT und Hinweise zur mechanischen Lüftung von Innenräumen wurden aus der Ausgabe 2019 entfernt, wodurch der Wert der Richtlinie für den Baupraktiker signifikant geschmälert wurde.

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