Sanierung und Bauteiltrocknung

Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Befallene, einfach zu demontierende Wand- und Decken­konstruktionen oder Verschalungen sind in jedem Fall zu ersetzen. Eine bloße Abtötung reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzteilen allergische, reizende oder auch toxische Wirkungen ausgehen können. Grundlagen zur Sanierung sind dem österreichischen Schimmelleitfaden sowie, in verkürzter Form, dem Positionspapier zu Schimmel in Innenräumen zu entnehmen.

Abbildung: Massiver Schimmelbefall - alter Schaden

Ein oberflächliches Entfernen eines Befalls ohne Beseitigung der Ursachen ist, weil zu wenig nachhaltig, keinesfalls ausreichend, da früher oder später mit einem erneuten Schimmelpilzwachstum gerechnet werden muss. Daher ist es unerlässlich, im Zuge einer Begehung durch unabhängige Fachleute die Ursachen für das Schimmelpilzwachstum abzuklären.

 

Bauseitige Ursachen sind zu beheben. Liegt die Ursache bei einer fehlerhaften Nutzung der Räume, sind die Raumnutzer darüber aufzuklären, wie durch geändertes Nutzerverhalten ein Schimmelpilzwachstum vermieden werden kann. Die Verwendung von Fungiziden in Innenräumen als Sanierungs­maßnahme wird nicht empfohlen, da hierdurch zusätzliche toxische Substanzen eingebracht werden. Eine Desinfektion von Innenräumen durch Sprüh- oder Vernebelungstechniken ist bei einer fachgerechten Sanierung ebenfalls nicht nötig, sie stellt oft sogar ein Gesundheitsrisiko dar oder führt zu persistenten Gerüchen. In Einzelfällen kann eine Desinfektion dann sinnvoll sein, wenn Schimmelbestandteile von einer mechanischen Reinigung nicht erfasst werden können (z.B. bei Hohlräumen im Fußbodenbereich).

 

Zur Desinfektion eignen sich nur rückstandsfreie Präparate wie z.B. Wasserstoffperoxid (H2O2). Der Einsatz von Wirkstoffen wie z.B. Guanidinderivaten wird nicht empfohlen, da die Wirksamkeit nicht ausreichend gegeben ist. Grundsätzlich ist die Effizienz von anzuwendenden Methoden durch unabhängige Untersuchungen zu belegen.

Die Sanierung hat unter Beachtung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften zu erfolgen, wobei die Belastungsstufen laut dem österreichischen Schimmelleitfaden bzw. nach der BG-Bau Handlungsanleitung "Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung" anzuwenden sind. Die richtige Vorgangsweise bei der Sanierung von Schimmelschäden sollte bei größeren Projekten durch unabhängige Spezialisten (Bauaufsicht-Schimmel) festgelegt werden. Vorgaben zur fachgerechten Sanierung in Verbindung mit einer Trocknung findet man im Positionspapier zu technischer Bauteiltrocknung des Arbeitskreises Innenraumluft im BMK. 

 

Bei einer Sanierung ist vor allem darauf zu achten, dass das Ausbreiten von Schimmelbestandteilen in nicht betroffene Innenräume verhindert wird. Nach Abschluss der Sanierung sind die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen und es sollte eine Freimessung vorgenommen werden. Eine spezielle Luftreinigung oder fungizide Wandfarben sind nach Sanierungen in der Regel nicht erforderlich.

 

 

 

Technische und organisatorische Vorgaben zum Umgang mit Schimmel und zur Bauteiltrocknung erhalten Sie beim Bundesverband für Schimmelsanierung und technische Bauteiltrocknung

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