Ernster Schaden des Hauses

Ein Schaden, der einerseits die ordentliche Benützung des Bestandobjektes unmöglich macht, andererseits ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht, kann als "ernst" angesehen werden. Mängel, die ohne besonderen Aufwand jederzeit beseitigt werden können (und deshalb auch die Brauchbarkeit des Bestandobjekts nicht beeinträchtigen), fallen nicht darunter.

Abbildung: Schimmelbefall an Oberflächen kann oft oberflächlich saniert werden

Bei Schimmelschäden stellt sich häufig die Frage, ob es sich um einen ernsten Schaden handelt - meist wird darunter verstanden, dass der Schimmelbefall in die Wand eingedrungen ist.

 

Bei Putzschäden kann dies der Fall sein, es ist allerdings nur die obersten Putzschichte betroffen. Auch bei alten Schimmelschäden konnten mikrobielle VOC in die Putzschichte diffundieren, was sich als der typische Schimmelgeruch äußert. Bei Leichtbauwänden ist häufig auch das Innere der Wandkonstruktion betroffen, vor allem bei Wasserschäden. Im Mietrecht wäre in all diesen Fällen ein ernster Schaden gegeben.

 

Der Schimmelbefall an massiven Wänden geht meist folgendermaßen vor sich: Wenn die Wand feucht ist und auf ihr Nährstoffe wie Verunreinigungen vorhanden sind, dann lagern sich die immer in der Innenraumluft vorhandenen Schimmelsporen an diese an und beginnen auszukeimen. Das kann abhängig von vielen Faktoren wie pH-Wert der Wand, Temperatur etc. unterschiedlich lange dauern. Irgendwann wird dann das gefärbte Mycel als "Schimmelbefall" sichtbar. 

Schimmel im Inneren von Leichtbaukonstuktionen sind auch als "Ernster Schaden" zu bewerten,  obwohl der Befall in der Regel vorwiegend unsichtbar bleibt.

 

Die richtige Vorgangsweise bei der Sanierung von Schimmelschäden muss durch einen Spezialisten festgelegt werden und sollte niemals durch die ausführende Sanierungsfirma erfolgen.

raumluft.org » Mensch - Umwelt - Gesundheit Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt