Richtwerte für die Innenraumluft
Echte Grenzwerte für Substanzen gibt es nur für Arbeitsplätze, an denen mit gesundheitsschädlichen Substanzen gearbeitet wird. In der Arbeitsstättenverordnung werden Regelungen für Luftfeuchte, Lüftung und Temperatur an Arbeitsplätzen vorgeschrieben.
Vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften wurden im Rahmen der Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft Richtwerte für Innenräume erstellt. Diese Richtwerte liegen aus Vorsorgegründen weit unter den Arbeitsschutzgrenzwerten.
Derzeit liegen wirkungsbezogene Innenraum-Richtwerte (WIR-Werte) für Toluol, Styrol, Tetrachlorethen (PER) und Formaldehyd vor. Für manche Schadstoffe, z.B. CO2 oder VOC (flüchtige organische Verbindungen) wird auf Grund der Tatsache, dass keine definierten Grenzen für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Konzentrationen vorliegen, Kategorien gebildet, die die Luftqualität bezeichnen. Für Schimmelsporen in Innenräumen sind keine absoluten Grenz- und Richtwerte sinnvoll, allfällige Belastungen werden durch Vergleich mit der Konzentration der Außenluft bewertet.
Bewertungen können bei Abwesenheit österreichischer Regelungen auch nach deutschen Grenz- und Richtwerten erfolgen. Sogenannte "Baubiologische Richtwerte" haben keine nachvollziehbaren wissenschaftlichen Grundlagen und sollten daher nicht zur Bewertung von Innenraumfaktoren verwendet werden.
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