Gerüche und Düfte in Innenräumen

Gerüche und Duftstoffe spielen im täglichen Leben eine nicht zu unterschätzende Rolle und werden sehr unterschiedlich empfunden und bewertet. Die Erfahrung zeigt, dass das Thema Gerüche in Innenräumen an Bedeutung gewinnt und damit der Bedarf an Hilfen zur Feststellung und Bewertung von Gerüchen wächst.

 

Solange Gerüche nicht als lästig empfunden werden, ist dies innenraumhygienisch in der Regel ohne Folgen, teilweise wird  von den Nutzern eine Raumluftbeduftung sogar aktiv betrieben (siehe Unterseite Düfte). Geruchsbelästigungen hingegen gelten allgemein als Umweltstressoren und sind häufig Ursache von Beschwerden und Auseinandersetzungen.

Gerüche können in Österreich über die ÖNORM 5701 oder den Leitfaden "Gerüche in Innenräumen" des Arbeitskreises Innenraumluft am Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) fachgerecht erfasst werden. Dazu werden geschulte Geruchsprüfer eingesetzt.

 

Geruchlich wahrnehmbare Substanzen können schon alleine durch die an sich sinnvolle Warnfunktion Störungen des Wohlbefindens bewirken. Als besonders belastend gelten sehr unangenehme oder mit Gefahrensituationen assoziierte Gerüche. Manche Gerüche weisen tatsächlich auf ein gesundheitsschädliches Gemisch an Substanzen hin (z.B. Geruch nach Lösungsmittel, Zigaretten oder Abgasen).

 

Neben Baustoffen und Materialien der Innenaus­stattung bzw. deren Abbauprodukten können u. a. technische Anlagen, Bauschäden, Tiere und die Nutzer selbst Ursache für Geruchsbelastungen sein. Ein Grund für die Zunahme von Beschwerden über Gerüche in Innenräumen ist, dass Gebäude aus energetischen Gründen immer luftdichter gebaut werden, ohne dass für einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel gesorgt wird.

In der Praxis besteht in vielen Lebens- und Rechtsbereichen die Notwendigkeit, Entscheidungen über die Zumutbarkeit einer Geruchsbelästigung zu treffen, beispiels­weise um einen behaupteten Mangel festzustellen (Gewährleistungsrecht), das Belästigungspotential in mietrechtlicher Hinsicht zu beurteilen oder festzustellen, ob ein Schadenersatzanspruch begründet ist.

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