Bewertung von Gerüchen in Innenräumen

Die Erfahrung zeigt, dass das Thema Gerüche in Innenräumen an Bedeutung gewinnt und damit der Bedarf an Hilfen zur Feststellung und Bewertung von Gerüchen wächst.

 

Solange Gerüche nicht als lästig empfunden werden, ist dies innenraumhygienisch in der Regel ohne Folgen, teilweise wird  von den Nutzern eine Raumluftbeduftung sogar aktiv betrieben. Geruchsbelästigungen hingegen gelten allgemein als Umweltstressoren und sind häufig Ursache von Beschwerden und Auseinandersetzungen.

In der Praxis besteht in vielen Lebens- und Rechtsbereichen die Notwendigkeit, Entscheidungen über die Zumutbarkeit einer Geruchsbelästigung zu treffen, beispiels­weise um einen behaupteten Mangel festzustellen (Gewährleistungsrecht), das Belästigungspotential in mietrechtlicher Hinsicht zu beurteilen oder festzustellen, ob ein Schadenersatzanspruch begründet ist.

 

Hilfestellung zur Befundung und Bewertung von Gerüchen in Innenräumen gibt die ÖNORM S 5701 (2008) sowie der Leitfaden "Gerüche in Innenräumen - Sensorische Bestimmung und Bewertung" des Arbeitskreises Innenraumluft am BMNT und der AGÖF. Er behandelt allgemein die Durchführung von sensorischen Geruchsprüfungen durch zertifizierte Prüfer vor Ort und gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Gesamtbeurteilung eines Geruchsereignisses.

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