Regelungen zu Tabakprodukten und Rauchen in Lokalen

Die für Österreich maßgeblichen legislativen Regelungen zum Tabakbereich allgemein finden sich im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) und anderen Gesetzen (z.B. Tabakmonopolgesetz, Tabaksteuergesetz etc.). Ab 01.11.2019 wurde ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie gesetzlich vorgeschrieben.

 

Für die ca. 300.000 Beschäftigten in der österreichischen Gastronomie gibt es durch das TNRSG nun ausreichenden Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. 

In der Novelle des TNRSG findet sich ein vollständiges Rauchverbot für Unterrichtsräume, öffentlich zugängliche Räume und Gastgewerbebetriebe (mit wenigen Ausnahmen). Es wird damit ein weitgehender Nichtraucherschutz gewährleistet. Die Praxis zeigt, dass das TNRSG weitgehend beachtet wird, hinsichtlich der Freiflächen bestanden noch gewisse Unsicherheiten, die durch einen am 23.12.2019 veröffentlichten Erlass des Sozialministeriums behoben wurden. Auf Grund des oftmaligen Fehlens von regelmäßigen Kontrollen seitens der Behörden hängt es regional immer noch von allfälligen Anzeigen ab, ob die Vorgaben des Gesetzes vor Ort kontrolliert werden.

 

Fragen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie werden umfassend auf der Website des Sozialministeriums sowie auf der Website der Wirtschaftskammer beantwortet.

Eine im November 2013 von der Initiative für gesunden Wettbewerb in der Gastronomie beauftragte Studie zur Einhaltung des Tabakgesetzes zeigte, dass die Mehrzahl der Lokale in Wien-Neubau (99% der Raucher-/Nichtraucherlokale) das Tabakgesetz 2008 nicht einhielten. Die Studie erhalten Sie hier.

raumluft.org » Mensch - Umwelt - Gesundheit Österreichisches Institut für Baubiologie und Bauökologie Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt